Urlaubsgeld – Was, wenn der Chef kein Urlaubsgeld zahlt?

  • Urlaubsgeld – Was, wenn der Chef kein Urlaubsgeld zahlt?

    Für viele beginnt jetzt die Ferienzeit. Doch nur 57 Prozent der Deutschen bekommen dafür auch Urlaubsgeld. Dabei können Vorgesetzte für ihre Angestellten sogar steuer- und sozialabgabenfrei Urlaubsbeihilfe leisten.

     

    Die Urlaubszeit naht mit großen Schritten. Damit stellt sich für viele Arbeitnehmer wieder die Frage nach der Finanzierung einer schönen Reise. Früher gab es hier häufig ein Extra vom Arbeitgeber. Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung mit 8.000 Arbeitnehmern förderte unlängst jedoch zu Tage, dass ganze 57 Prozent der Arbeitnehmer überhaupt kein Urlaubsgeld mehr von ihrem Arbeitgeber erhalten.
    Die Gründe für die Zurückhaltung der Arbeitgeber bei Sonderzahlungen mögen unterschiedlicher Natur sein. Ein Punkt ist sicherlich der reine Kostenfaktor, denn bei einer Auszahlung von Urlaubsgeld muss der Arbeitnehmer dieses voll versteuern und darüber hinaus auch die Sozialabgaben für den Mitarbeiter leisten. Davor schrecken viele Arbeitgeber zurück. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, Arbeitnehmer bei der Finanzierung ihres Urlaubs zu unterstützen, die nicht so stark zu Buche schlagen wie das normale Urlaubsgeld.

     

    Steuer- und sozialabgabenfreie Urlaubsbeihilfe

     

    Bei einer Zahlung des Urlaubgeldes fallen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die vollen Lohnsteuer- und Sozialabgaben an. Daher bleibt am Ende des Tages oft nur noch die Hälfte der wohlgemeinten Unterstützung übrig. Anders verhält es sich mit der Erholungs- und Urlaubsbeihilfe. 156 Euro kann der Arbeitgeber pro Jahr an seine Mitarbeiter zuwenden – und das steuer- und sozialabgabenfrei. Wenn noch ein Ehepartner im Spiel ist, kommen zusätzlich 104 Euro hinzu und pro Kind, das steuerlich berücksichtigungsfähig ist, weitere 52 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kann also pro Jahr knapp 400 Euro unterstützend erhalten, um einen erholsamen Familienurlaub zu verbringen. Hierbei sind die Kosten für den Arbeitgeber geringer, da er die Aufwendungen lediglich mit 25 Prozent pauschal versteuern muss, und der Arbeitnehmer hat keinerlei Abgaben zu befürchten.

    Erholung als Wertschätzung

     

    Besonders der Punkt Erholung wird mit dieser Regelung stärker in den Fokus gerückt. Letztendlich soll die Urlaubsbeihilfe ja vor allem eins bewirken: Dem Arbeitnehmer eine Wertschätzung vom Arbeitgeber entgegenbringen und zeigen, dass dem Arbeitgeber an der Gesunderhaltung des Mitarbeiters durch eine Erholung gelegen ist.

     

    In den vergangenen Jahren ist die Sensibilität für Stress am Arbeitsplatz gestiegen. Das demonstriert unter anderem das vermehrte Auftreten des Burn-out-Syndroms. Erkrankt ein Mitarbeiter wegen psychischem Stress, führt dies durchschnittlich zu 35 Krankheitstagen, wie eine Auswertung durch Statista belegt. Dabei sind die regulären Fehltage durch andere Krankheiten oder Verpflichtungen pro Arbeitnehmer nicht einmal inbegriffen. Und laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verursacht jeder Fehltag für den Arbeitgeber Kosten von knapp 300 Euro. Daher gibt es auch aus finanzieller Sicht gute Gründe, dass Arbeitgeber die psychische und physische Gesundheit ihrer Mitarbeiter unterstützen. Es ist wichtig, den Mitarbeitern zu zeigen, dass sie sich nicht nur erholen dürfen, sondern bei der Umsetzung auch aktiv unterstützt werden.

     

    Gutscheine als zusätzliche Unterstützung für die Urlaubsreise

     

    Zusätzlich zur Urlaubsbeihilfe können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auch Gutscheine zur Verfügung stellen. Tankstellen- oder Einkaufsgutscheine mit bis zu 44 Euro im Monat kann der Arbeitgeber steuerlich absetzen. So können Arbeitgeber den Urlaub der Mitarbeiter durch zusätzliche Zahlungen weiter fördern, ohne dabei die eigenen Ausgaben in die Höhe zu treiben. Inzwischen existieren hierfür bereits auch wieder aufladbare Bezahlkarten. Arbeitgeber können diese monatlich unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen steuerlichen Freigrenzen aufladen und an den Mitarbeiter herausgeben. So lassen sich alle Zuwendungen wie Tank-, Verpflegungs- und Einkaufgutscheine an einer Stelle aggregieren und für den Mitarbeiter leichter nutzbar machen

     

    Quelle: www.wiwo.de