Diese Kosten für eine Zweitwohnung können Sie absetzen

  • Diese Kosten für eine Zweitwohnung können Sie absetzen

    Diese Kosten für eine Zweitwohnung können Sie absetzen

    Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort mietet, kann einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Das nennt sich doppelte Haushaltsführung.

    Seit 1. Januar 2014 gilt: Maximal 1.000 Euro im Monat können Sie als Kosten für Ihre Zweitwohnung absetzen. Außerdem hat der Gesetzgeber neu definiert wie weit die Entfernungen zwischen der für den Job gemieteten Wohnung, dem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstelle, sein dürfen.

    Hauptwohnsitz: Sie müssen mindestens 10 Prozent der Kosten zahlen

    Neu seit 2014: Als Mieter einer Zweitwohnung müssen Sie mindestens 10 Prozent der laufenden Kosten (Miete, Nebenkosten) am Hauptwohnsitz bezahlen. Dann dürfen Sie die Kosten für den Zweitwohnsitz von der Steuer absetzen.

    Diese Regel trifft zum Beispiel die meisten Azubis und einige Studierende. Diese können, weil sie kostenlos bei den Eltern leben, keinen Zweitwohnsitz am Ausbildungsort steuerlich geltend machen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem bald folgenden Artikel: Student kann Miete absetzen.

    ÜBRIGENS:

    Bei Steuererklärungen für 2014 und später wenden Sie die neuen Regeln an. Erstellen Sie eine Steuererklärung für die Jahre 2013 und davor, gelten noch die alten Regeln zur Entfernung und zur Höhe der absetzbaren Kosten:

     

    • Bis Ende 2013 spielte es keine Rolle, wie weit die Zweitwohnung vom Arbeitsplatz entfernt war. Es galt lediglich, dass die Entfernung „zumutbar“ sein musste.

     

    • Auch wenig konkret war die Obergrenze für die Kosten der Zweitwohnung. Als Maximalwert für die Mietkosten galt der Betrag, der für eine 60 Quadratmeter große Wohnung in der jeweiligen Wohngegend üblich war. Die Folge: Wer in der Münchener Innenstadt eine Zweitwohnung hatte, konnte mehr Kosten absetzen als ein Arbeitnehmer mit einer Zweitwohnung in der brandenburgischen Provinz.

    Gemietete Zweitwohnung: Folgende Ausgaben können Sie absetzen

     

    • Kosten für die Suche Ihrer Zweitwohnung, also Suchanzeigen im Internet oder in der Zeitung sowie Maklergebühren.

     

    • Renovierungsarbeiten wie Streichen, Tapezieren, Teppich ausbessern oder Parkett abschleifen.

     

     

    • Kosten für eine Fahrt nach Hause unter der Woche: 30 Cent pro Kilometer oder stattdessen ein 15-minütiges Telefongespräch einmal in der Woche zu einem Euro pro Gesprächsminute.

     

    • 24 Euro Verpflegungspauschale, also Essen und Trinken, für jeden Tag in den ersten drei Monaten, die Sie in Ihrer Zweitwohnung am Arbeitsort verbringen.

     

    • 12 Euro Verpflegungspauschale für die Tage, an denen Sie in den ersten drei Monaten in der neuen Zweitwohnung nach Hause oder zurück an Ihren Arbeitsort fahren.

     

    • Kosten für „notwendige“ Einrichtungsgegenstände wie Küche, Bett, Schrank, Tisch, Stühle, Duschvorhang oder Nachttisch. Als notwendig gelten alle Gegenstände, die laut Finanzgericht Köln „zur Führung eines geordneten Haushalts notwendig sind“ (Urteil vom 5.2.1992). Genauere Angaben macht das Finanzgericht nicht.

     

    • Miete und Nebenkosten, Reinigung von Keller oder Treppenhaus o.ä., Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Rundfunkbeitrag, Steuer – sämtliche Kosten für Ihre Zweitwohnung am Arbeitsort.

     

    • Kosten für Kfz-Stellplätze

    Gekaufte Zweitwohnung: Diese Kosten können Sie absetzen

    Auch wenn Sie die Zweitwohnung kaufen statt mieten, können Sie Kosten von der Steuer absetzen. Dazu zählen die jährliche Abschreibung der Anschaffungskosten, Zinsen für den Kauf der Wohnung aufgenommener Kredite, Renovierungskosten, Nebenkosten und Zweitwohnungssteuer.

     

    Wichtig: Auch hier gilt die Obergrenze von 1.000 Euro monatlich geltend zu machenden Kosten.

     

    Mit dem Partner in der Zweitwohnung wohnen – und trotzdem Kosten absetzen

    Die Regel lautet: Lebt der Partner mit in der Zweitwohnung, kann man keine Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen. In diesem Sinne urteilte kürzlich auch das Finanzgericht München: Wenn beide Ehe- oder Lebenspartner in der Zweitwohnung leben und von dort aus zu ihrer Arbeit fahren, gilt die Wohnung steuerlich nicht mehr als Zweitwohnung. Der Steuervorteil für die doppelte Haushaltsführung entfällt. Es dürfen keine Kosten für eine Zweitwohnung abgesetzt werden. Konkrete Details zum konkreten Fall sowie zum Urteil erfahren Sie in unserem Artikel Nur die Kosten für eine echte Zweiwohnung werden anerkannt.

     

    Das sind die Kriterien

    Die Kosten für eine Zweitwohnung können Sie immer dann absetzen, solange die Zweitwohnung nicht zum „Lebensmittelpunkt“ bzw. zum Hauptwohnsitz wird. Egal, ob Sie mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner darin wohnen und egal, ob Ihr Partner berufstätig ist oder nicht. Ist die Wohnung am Heimatort der Lebensmittelpunkt oder die Wohnung am Beschäftigungsort? Folgende Kriterien zieht ein Finanzbeamter zu Rate, um diese Frage zu beantworten:

     

    • Größe und Ausstattung der beiden Wohnungen

     

    • Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte

     

    • Absehbarkeit und Dauer der auswärtigen Beschäftigung

     

    • soziale Kontakte zur Familie, zu Freunden und Bekannten sowie Vereinszugehörigkeiten

     

     

    Beispiel: Ist Ihre Wohnung am Beschäftigungsort größer als am Heimatort und sind Sie häufiger und länger in Ihrer Zweitwohnung, dann gilt Ihre „Zweitwohnung“ in den Augen des Finanzamts wahrscheinlich als Lebensmittelpunkt. Die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung werden folglich nicht anerkannt.

     

    • 1Ausnahme Fall 1: Beide Eheleute bzw. Lebenspartner sind berufstätig
      Sie und Ihr Partner sind berufstätig, leben unter der Woche gemeinsam in Ihrer Zweitwohnung und fahren von dort aus zu Ihrer Arbeitsstelle. Dann kann jeder von Ihnen die Kosten für die Zweitwohnung von der Steuer absetzen, nämlich die Unterkunftskosten jeweils zur Hälfte. Ab 2014 sind das maximal 1.000 Euro pro Monat für jeden. Sie sowie Ihr Partner können außerdem in den ersten drei Monaten die vollen Verpflegungspauschbeträge geltend machen (BMF-Schreiben vom 30.9.2013 und BStBl. 2013 I S.1279, Tz. 100).

     

    • 2Ausnahme Fall 2: Nur ein Partner ist berufstätig, der andere nicht
      Ihr Partner ist nicht berufstätig und lebt die Woche über in der Zweitwohnung. Dann erkennt das Finanzamt in der Regel die Zweitwohnungskosten an. Bis 2013 sind das Kosten, die für eine Person als „angemessen“ gelten, nämlich der ortsübliche Mietpreis für eine Wohnung mit 60 qm. Seit 2014 können Sie die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe absetzen, maximal aber 1.000 Euro pro Monat.

     

    UNSER TIPP:

    Sie leben mit Ihrem Ehe- bzw. Lebenspartner gemeinsam in der Zweitwohnung? Dann sammeln Sie Argumente dafür, dass Ihr Lebensmittelpunkt immer noch am Hauptwohnort ist:

     

    • Belegen Sie möglichst viele Fahrten nach Hause, nämlich durch ein Fahrtenbuch.

     

    • Setzen Sie Ihre Fahrten nach Hause als Kosten der doppelten Haushaltsführung ab.

     

    • Nehmen Sie keine Wohnung als Zweitwohnung, die größer ist als Ihre Wohnung am Hauptwohnsitz.

     

    • Vorteile haben Sie, wenn Sie soziale Bindungen an Ihrem Heimatort belegen können, z. B. Mitgliedschaften bei einem Verein, kulturelle Aktivitäten, soziale Kontakte.

     

    • Fügen Sie alle Belege über die genannten Punkte – also Fahrtenbuch, Kopie des Mietvertrags der Zweitwohnung, Kopie von Vereinsmitgliedschaften, Theaterkarten usw. – zu Ihrer Steuererklärung.