Umzug aus beruflichen Gründen

  • Umzug aus beruflichen Gründen

    Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de

     

    ÜBERBLICK

    Umzug aus beruflichen Gründen: Kosten absetzen

    Sie müssen aus Job-Gründen umziehen? Setzen Sie die Kosten für zum Beispiel Umzugswagen oder den Pack-Service von der Steuer ab.

    Das Vorstellungsgespräch war ein Erfolg. Sie haben einen neuen Job, allerdings in einer 300 Kilometer entfernten Stadt. Die Kosten für die Fahrten zu einer Wohnungsbesichtigung, den Makler, den Transport von Kisten und Möbeln und vieles mehr können Sie von der Steuer absetzen – wenn Ihr neuer Arbeitgeber diese Ausgaben nicht für Sie übernimmt. Das gilt auch, wenn Sie aus anderen beruflichen Gründen umziehen.

    Berufliche Gründe für einen Umzug

    Die Kosten können Sie auch dann absetzen, wenn Ihr Chef Sie an einen neuen Arbeitsort versetzt. Oder Sie aus betrieblichen Gründen in eine Dienstwohnung ziehen müssen, zum Beispiel weil Sie als Hausmeister arbeiten. Sie sind Berufspendler? Wenn Sie durch Ihren Umzug mindestens eine Stunde Fahrt zur Arbeit sparen, können Sie die Umzugskosten ebenfalls in der Steuererklärung eintragen.

    Kosten zählen zu den Werbungskosten

    Ausgaben rund um den Job, also auch für den job-bedingten Umzug, gehören im Steuerrecht zu den sogenannten Werbungskosten. Es gibt zwei Gruppen: Zum einen die allgemeinen Umzugskosten und zum anderen die sonstigen.

     

    Zu den allgemeinen Umzugskosten gehören:

    • Fahrten zur Suche und Besichtigung der neuen Wohnung,
    • die erste Fahrt zur neuen Wohnung,
    • Fullservice einer Umzugsfirma wie Pack-, Trage- oder Transportservice,
    • den Makler, der die alte Wohnung weitervermittelt hat,
    • die Miete für die bisherige Wohnung, die Sie zusätzlich zur neuen Wohnung zahlen.

     

    Zu den sonstigen Umzugskosten zählt unter anderem:

    • Telefonanschluss,
    • Gebühr für neue Kfz-Kennzeichen,
    • Gebühr für das Ummelden bei der Gemeinde und das Ändern des Personalausweises,
    • Trinkgelder für das Umzugspersonal.

    ÜBRIGENS:

    Benötigen Ihre Kinder am neuen Wohnort Nachhilfe-Unterricht aufgrund des Umzugs, können Sie auch diese Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

    Allgemeine Kosten: Tatsächliche Kosten absetzen

    Die allgemeinen Kosten, also Fahrtkosten, Kosten für Makler, Spedition und Doppelmiete, können Sie in voller Höhe angeben. Sammeln Sie alle Quittungen und Rechnungen, addieren Sie die Ausgaben und tragen Sie die Summe in Ihrer Steuererklärung ein. Zusätzlich dazu können Sie noch die sonstigen Kosten absetzen – entweder mit der Umzugskostenpauschale oder den tatsächlichen Kosten.

    Sonstige Kosten: Umzugskostenpauschale nutzen

    Für die sonstigen Umzugskosten müssen Sie keine Quittungen oder Rechnungen sammeln. Sie können die Umzugskostenpauschale nutzen. Seit März 2015 liegt die Pauschale bei 730 Euro für Ledige und bei 1.460 Euro für Verheiratete. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, gibt es zusätzlich 322 Euro.

    Ein Rechenbeispiel: Eine vierköpfige Familie zieht um. Ihr steht eine Umzugskostenpauschale in Höhe von 2.104 Euro zu (1.460 Euro + 322 Euro + 322 Euro).

    Die Umzugskostenpauschale erhöht sich um 50 Prozent, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre schon einmal aus beruflichen Gründen umziehen mussten. Ein Single bekäme in diesem Fall also 1.095 Euro statt 730 Euro (730 Euro + 365 Euro).

    ÜBRIGENS:

    Das Bundesfinanzministerium erhöht regelmäßig die Umzugskostenpauschale. Wichtig: Es kommt exakt auf den Tag an, an dem Sie Ihren Umzug beenden. Lassen Sie zum Beispiel Ihre Möbel am 28. Februar 2015 ein- und am 1. März ausladen, haben Sie Anspruch auf den höheren Pauschalbetrag.

    Verwitwete, Geschiedene und Alleinerziehende nutzen Partner-Pauschale

    Die Umzugskostenpauschale für Verheiratete dürfen nicht nur Verheiratete nutzen. Auch sogenannte gleichgestellte Personen haben einen Anspruch darauf. Dazu gehören Sie zum Beispiel, wenn Sie verheiratet waren – also jetzt geschieden oder verwitwet sind. Auch Alleinerziehende mit Kind im eigenen Haushalt dürfen die Umzugskostenpauschale für Verheiratete nutzen. Das erste Kind wird steuerlich wie ein Ehegatte behandelt.

    Sonstige Kosten: Wann es besser ist, die Kosten einzeln nachzuweisen

    Ihre sonstigen Kosten sind höher als die Pauschale? Sammeln Sie alle Quittungen, Kassenbons und Rechnungen, die direkt etwas mit Ihrem Umzug zu tun haben. Rechnen Sie alles zusammen und tragen Sie den Gesamtbetrag in Ihrer Steuererklärung ein. Sie sind sich unsicher, was Sie alles von der Steuer absetzen können? Dann wenden Sie sich an uns und wir finden gemeinsam eine Lösung.

    Umzugskosten für Zweitwohnung absetzen

    Wenn Sie aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort mieten, können Sie die Kosten des Umzugs ebenfalls absetzen – und noch vieles mehr wie zum Beispiel die Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände. Unser zukünftiger Artikel: „Diese Kosten für eine Zweitwohnung können Sie absetzen“ wird Ihnen detailliert zeigen, welche Steuervorteile Ihnen als Besitzer einer Zweitwohnung zustehen.

    Umzug aus privaten Gründen – kein Steuerabzug

    Wer der Liebe wegen oder aus einem anderen privaten Grund umzieht, kann die Kosten nicht von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die an einen neuen Ort ziehen, ohne dort bereits einen neuen Arbeitsplatz zu haben, oder zumindest die Aussicht darauf. Dem Fiskus fehlt in solchen Fällen ein konkreter und unmittelbarer Bezug zwischen den jetzt anfallenden Kosten und den erst später zu erzielenden Einkünften aus dem neuen Job.